Nach Zerstörung des
Gebäudes auf unserem Grundstück im "Eigentum der BRD"
kamen noch die Schwierigkeiten mit dem Ordnungsamt, da ständig
unbefugte und Kinder im Staatsgebäude herumturnten. Die BRD
weigerte sich weiterhin, das Gebäude kostenlos, -wie in der
Vereinbarung vom 18.4.1991 vereinbart- an die Grundstückseigentümerin
Liselotte Schmidt bzw. ihre Rechtsnachfolger zu überlassen.
Nun sollte ein "Wertausgleich"
nach einem noch neu zuschaffenden Gesetz bezahlt werden.
Erst
mit Uebergabe vom April 1995 verzichteten die Staatsstellen auf einen
"Wertersatz" für die Staatsruine, also Siegfried
Schmidt von der BRD die vollständige Entsorgung der Staatsruine
durch die BRD als Rechtsnachfolger und Mitverursacher der Ruine
verlangte.
Erst, als ein kostenintensiver Rechtsanwalt
eingeschaltet worden war, verzichtete die BRD, vertreten durch die
OfD Rostock auf die schikaneartigen Schreiben und Behauptungen
gegenüber von Siegfried Schmidt und seiner Familie!
