Nach Zerstörung des Gebäudes auf unserem Grundstück im "Eigentum der BRD" kamen noch die Schwierigkeiten mit dem Ordnungsamt, da ständig unbefugte und Kinder im Staatsgebäude herumturnten. Die BRD weigerte sich weiterhin, das Gebäude kostenlos, -wie in der Vereinbarung vom 18.4.1991 vereinbart- an die Grundstückseigentümerin Liselotte Schmidt bzw. ihre Rechtsnachfolger zu überlassen.


Nun sollte ein "Wertausgleich" nach einem noch neu zuschaffenden Gesetz  bezahlt werden.
Erst mit Uebergabe vom April 1995 verzichteten die Staatsstellen auf einen "Wertersatz" für die Staatsruine, also Siegfried Schmidt von der BRD die vollständige Entsorgung der Staatsruine durch die BRD als Rechtsnachfolger und Mitverursacher der Ruine verlangte.
Erst, als ein kostenintensiver Rechtsanwalt eingeschaltet worden war, verzichtete die BRD, vertreten durch die OfD Rostock auf die schikaneartigen Schreiben und Behauptungen gegenüber von Siegfried Schmidt und seiner Familie!